Böhrnsen vorübergehend Staatsoberhaupt

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B.Neidt
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Böhrnsen vorübergehend Staatsoberhaupt

Ungelesener Beitrag von B.Neidt » 31. Mai 2010 17:14

Unser Bürgermeister wird jetzt als Präsident des Bundesrates vorübergehend das Amt des Bundespräsidenten übernehmen. Es wird nicht länger als 30 Tage dauern, aber ich hoffe das man in der Zeit häufig die Luftwaffe hier sehen wird ;)

HeintjeHB
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Re: Böhrnsen vorübergehend Staatsoberhaupt

Ungelesener Beitrag von HeintjeHB » 31. Mai 2010 17:29

Ich denke die wird nicht häufiger hier sein, als in der Zeit wo Herr Köhler im Ausland oder im Urlaub zu Ostern gewesen ist.
Ahoi,

HeintjeHB

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B.Neidt
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Re: Böhrnsen vorübergehend Staatsoberhaupt

Ungelesener Beitrag von B.Neidt » 31. Mai 2010 17:33

Stimmt auch wieder Henning

Schlüsselkind
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Re: Böhrnsen vorübergehend Staatsoberhaupt

Ungelesener Beitrag von Schlüsselkind » 31. Mai 2010 19:54

Eine "Urlaubsvertretung" ist ja doch etwas anderes als die Nachfolge zu klären.
Ich denke er wird doch etwas häufiger nach Berlin müssen und als derzeitiges Staatsoberhaupt,
wird er bestimmt nicht mit der Bahn fahren oder mit Ryanair fliegen.

HeintjeHB
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Re: Böhrnsen vorübergehend Staatsoberhaupt

Ungelesener Beitrag von HeintjeHB » 31. Mai 2010 22:17

Das ist Richtig, aber dennoch wird er wohl eher mit dem Auto nach Berlin fahren. Er wurde, soweit ich das weiss, ja bislang auch nicht in dem Amt als Bundesratspräsident mit dem Hubschrauber nach Berlin geflogen. Und wie er heute schon gegenüber B&B erwähnte, werden wohl alle möglichen Staatstermine weitesgehen verschoben, so dass Herr Böhrnsen die meisten Aufgaben als kommisarischer Bundespräsident auch in Bremen wahrnehmen kann.
Ahoi,

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*EDWB*
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Re: Böhrnsen vorübergehend Staatsoberhaupt

Ungelesener Beitrag von *EDWB* » 1. Juni 2010 07:33

Weiß jemand, wie das Verfahren sein wird, wenn nach 30 Tagen kein neues Staatsoberhaupt gewählt ist?

paulrosee

Re: Böhrnsen vorübergehend Staatsoberhaupt

Ungelesener Beitrag von paulrosee » 1. Juni 2010 08:49

Das Staatsoberhaupt muss gewählt werden, basta :)
(4) Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen.

(5) Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages.

(6) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

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B.Neidt
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Re: Böhrnsen vorübergehend Staatsoberhaupt

Ungelesener Beitrag von B.Neidt » 3. Juni 2010 23:00

Böhrnsen fährt mit dem Zug nach Berlin. Das spart kosten.Quelle: radio bremen

HeintjeHB
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Re: Böhrnsen vorübergehend Staatsoberhaupt

Ungelesener Beitrag von HeintjeHB » 4. Juni 2010 00:03

Gibt es für unser Staatsoberhaupt denn wenigstens auch ein Sonderzug wie es damals Honni hatte? :P
Ahoi,

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