Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Hier geht es um alles Interessante rund um die Ryanair, Wizz Air und Eurowings in Bremen.
Allerlei
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Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Ungelesener Beitrag von Allerlei » 16. Juni 2009 15:03

Spiegel Online berichtet: "Urteil gegen Ryanair: Flugticketkauf per Kreditkarte darf nicht extra kosten"

Link zum Artikel:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1 ... 05,00.html

aaspere

Re: Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Ungelesener Beitrag von aaspere » 16. Juni 2009 15:36

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Revision zugelassen ist.

Allerlei
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Re: Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Ungelesener Beitrag von Allerlei » 16. Juni 2009 15:45

Und selbst wenn es in dieser Form rechtkräftig werden würde: Es gibt Airlines, die verlangen zehn Euro "Service-Charge" beim Ticketkauf. Wenn ich Musical-Tickets kaufe, zahle ich neben den VVK und Versand auch noch zwei Euro "Systemgebühr" (was auch immer das ist)... Ich bin mir sicher, da wird Ryanair irgendetwas einfallen.

Trotzdem finde ich das Urteil bemerkenswert. Letztlich sind das m. M. - genau wie das Online-Check-In - keine optionalen Kosten und müssten vorher angegeben werden.

aaspere

Re: Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Ungelesener Beitrag von aaspere » 16. Juni 2009 16:20

Allerlei hat geschrieben: Trotzdem finde ich das Urteil bemerkenswert. Letztlich sind das m. M. - genau wie das Online-Check-In - keine optionalen Kosten und müssten vorher angegeben werden.
Erstens ist es überhaupt nicht bemerkenswert, weil vorhersehbar. Die weltfremde Unabhängigkeit der Richter am KG feiert hier wieder fröhliche Urständ. Da gibt es mittlerweile Legionen von Urteilen dieses Gerichts, die das unterstreichen. Bitte, ich äußere mich nicht für oder gegen die KK-Gebühr. Nur, gedanklich befinden sich die Richter immer noch in der Zeit, als es weder ein Massen-Kreditkartengeschäft noch Online-Käufe/Verkäufe gab, also etwa in der Mitte des vorigen Jahrhunderts. Und zweitens, wenn Du mal eine Probebuchung bei FR machst siehst Du schon ganz am Anfang, daß FR darauf hinweist, daß zusätzliche Kosten entstehen können. Also alles Schaumschlägerei und ein erneuter Kotau vor den Verbraucherschützern; ich hasse diese Profilneurotiker. :evil:

BRE
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Re: Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Ungelesener Beitrag von BRE » 16. Juni 2009 18:52

Naja ich finde das Urteil richtig und hoffe, dass es durch die Instanzen bestehen bleibt. Meiner Meinung nach, sollte es generell verboten sein für eine bestimmte Zahlungsart Gebühren zu erheben, wenn der Anbieter meint, dass ihm Zahlungsart X zuviele Kosten verursacht, dann soll er sie einfach nicht anbieten und gut! Wofür zahle ich letztlich Kreditkarten-Gebühren an meine Bank?

Allerlei
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Re: Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Ungelesener Beitrag von Allerlei » 16. Juni 2009 22:18

Man sieht es häufiger z. B. bei eBay, dass bestimmte Zahlungsarten wie Paypal o.ä. etwas höhere Versandkosten aufweisen. Ist für mich logisch. Der Händler wird bei dieser Zahlungsart mit Provisionen belastet, die er an den Kunden weitergeben will. Je kleiner der Händler, desto deutlicher die Umwälzung. Aber: Ich kann schön tabellarisch sehen, welche Kosten auf mich zukommen und mich entsprechend vorher entscheiden.

Bei FR gehe ich davon aus, dass die Kosten als Einnahme einfach fix mit eingeplant werden. Die Electron-Zahler sind in der Masse vermutlich in der Minderheit.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Online-Check-In-Gebühr eine entsprechende Klage von Verbraucherschützern nach sich ziehen könnte. Die Aussage, dass sie bei Sonderangeboten nicht erhoben wird, macht sie schließlich im Normalpreis-Segment nicht zur optionalen Gebühr. Aber das würden dann die Juristen entscheiden. Bis es aber soweit kommt, wird noch der eine oder andere Kubikmeter Wasser die Weser hinunterfließen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... ;)

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Re: Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Ungelesener Beitrag von aaspere » 16. Juni 2009 23:39

BRE hat geschrieben:Naja ich finde das Urteil richtig und hoffe, dass es durch die Instanzen bestehen bleibt. Meiner Meinung nach, sollte es generell verboten sein für eine bestimmte Zahlungsart Gebühren zu erheben, wenn der Anbieter meint, dass ihm Zahlungsart X zuviele Kosten verursacht, dann soll er sie einfach nicht anbieten und gut! Wofür zahle ich letztlich Kreditkarten-Gebühren an meine Bank?
Entschuldige David, aber auch Du hast es noch nicht mitbekommen. Ein vernünftig kalkulierender Anbieter von Waren oder Dienstleistungen hat doch die Gebühren an die Kartengesellschaft, die ja nur er zahlen muß, längst in seine Kalkulation eingepreist. D.h., Du zahlst bei LH oder der Bahn oder bei Karstadt über den Preis auch Deinen Anteil an den Gebühren. Die Gebühren, die Du zusätzlich an Deine Bank zahlst, haben nur etwas mit Dir und Deiner Bank zu tun.
FR muß diese Zahlungsart anbieten. Wie sollen die denn sonst ihr Online-Geschäft betreiben; das geht garnicht anders.
Und dann muß ich generell noch etwas anderes anfügen: Die meisten hier und in anderen Luftfahrtforen buchen doch sowieso nur bei Schnäppchenpreisen. Worüber regt man sich dann eigentlich auf? Wenn ich für 10 Euronen von A nach B fliegen kann, dann sind mir doch die 4 Euronen KK-Gebühr völlig schnuppe.
Aber vielleicht bin ich letztlich dann doch nicht geizig genug für diese Welt.

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Re: Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Ungelesener Beitrag von Oben » 17. Juni 2009 08:41

Ich bin pragmatisch - ich nutze Entropay. Der Rest der Diskussion kann ohne mich stattfinden.

BRE
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Re: Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Ungelesener Beitrag von BRE » 17. Juni 2009 22:23

aaspere hat geschrieben:
BRE hat geschrieben:Naja ich finde das Urteil richtig und hoffe, dass es durch die Instanzen bestehen bleibt. Meiner Meinung nach, sollte es generell verboten sein für eine bestimmte Zahlungsart Gebühren zu erheben, wenn der Anbieter meint, dass ihm Zahlungsart X zuviele Kosten verursacht, dann soll er sie einfach nicht anbieten und gut! Wofür zahle ich letztlich Kreditkarten-Gebühren an meine Bank?
Entschuldige David, aber auch Du hast es noch nicht mitbekommen. Ein vernünftig kalkulierender Anbieter von Waren oder Dienstleistungen hat doch die Gebühren an die Kartengesellschaft, die ja nur er zahlen muß, längst in seine Kalkulation eingepreist. D.h., Du zahlst bei LH oder der Bahn oder bei Karstadt über den Preis auch Deinen Anteil an den Gebühren.
Es hindert doch auch keiner Ryanair es exakt genau so zu handhaben. Wenn Ryanair Zahlungen per KK zu teuer sind, dann geht es halt nur mit ELV oder eine Vorabüberweisung, aber ELV kostet ja auch Gebühren! Sonst hätte die Verbraucherzentrale ja auch nix zu meckern gehabt. Wenn wenigstens die Zahlung per ELV ohne Gebühren möglich wäre, könnte ich ja auch prima damit leben. Und keiner kann mir erzählen, dass bei einem Return-Flug für 0,02€ die Iren 10€ an die KK-Gesellschaft abführen müssen! Würde es wirklich um diese Kosten gehen, würde Ryanair (und auch andere Airlines) diese einfach als Durchlaufposten berechnen, in der Höhe in der sie tatsächlich anfallen! Diese Gebühr pro Passagier und pro Strecke zu kassieren, zeigt doch ganz klar worum es geht, andernfalls würde sie pro Buchung anfallen.
Die Gebühren, die Du zusätzlich an Deine Bank zahlst, haben nur etwas mit Dir und Deiner Bank zu tun.
Naja sie werden schon etwas mit der Finanzierung des Systems Kreditkarte zu tun haben, sonst würden diese Karten ja auch generell kostenlos ausgegeben, wie z.B. Maestro-Karten.
FR muß diese Zahlungsart anbieten. Wie sollen die denn sonst ihr Online-Geschäft betreiben; das geht garnicht anders.
Wie gesagt elektronische Lastschrift bieten sie ja auch an, das funktioniert auch. Etliche andere Online-Händler können auch überleben ohne Kreditkarten zu akzeptieren. Es geht also anders.
Und dann muß ich generell noch etwas anderes anfügen: Die meisten hier und in anderen Luftfahrtforen buchen doch sowieso nur bei Schnäppchenpreisen. Worüber regt man sich dann eigentlich auf? Wenn ich für 10 Euronen von A nach B fliegen kann, dann sind mir doch die 4 Euronen KK-Gebühr völlig schnuppe.
Aber vielleicht bin ich letztlich dann doch nicht geizig genug für diese Welt.
Naja wenn eine Airline mit "Gratis-Flügen" wirbt, dann erwarte ich eigentlich, dass ich ein Ticket buchen kann, ohne dass eine Finanztransaktion stattfinden muss. Der Unterschied zwischen 0,01€ und Gratis ist natürlich marginal (und hat mich bisher auch nicht vom Buchen abgehalten), aber Gratis bedeutet eigentlich: Keine Kosten! Auch keinen Cent! Stattdessen bedeutet Gratis bei Ryanair praktisch 5,01€ – natürlich ist das noch immer ein Schnäppchen, aber eben nicht mehr gratis. Ich buche natürlich auch immer mit Hilfe von Entropay, so dass ich im Prinzip dann auch keine 5,01€ zahle, aber ich bin mir sicher, dass mindestens 90% der Passagiere für die Zahlung zahlen. Es sind übrigens inzwischen 5€ "Bearbeitungsgebühr" und nicht nur 4€!

Genauso, wie die Online-CheckIn-Gebühr oder der Kerosinzuschlag bzw. Ticket Service Charge bei anderen Airlines, ist diese dämliche Bearbeitungsgebühr etwas, dass meiner Meinung nach in den Ticketpreis gehört! Auf Gepäck und Priority Boarding kann ich verzichten, wenn ich will, aber CheckIn und Bezahlung sind obligatorisch!

aaspere

Re: Gericht: Kreditkartengebühr ist unzulässig

Ungelesener Beitrag von aaspere » 18. Juni 2009 11:46

David, wir sind ja auch garnicht so weit auseinander. Ich sehe das ganze Thema nur aus einer anderen Warte. Ich habe mir von Beginn der Zeitrechnung an geschworen: rege Dich nicht über Dinge auf, die du sowieso nicht ändern kannst.
Und bei FR zählt schon seit 2001, meinem ersten Flug mit Ryanair, was steht unter dem Strich. Daß in verschiedenen Foren richtige Glaubenskriege geführt werden, habe ich nie begriffen. Übrigens, das will ich hier nochmal ausdrücklich betonen: hier im Forum geht es dabei ja sehr gesittet zu.
Also, für mich zählt der Endpreis, und gedanklich baue ich auch immer PB ein, weil ich doch so fürchterlich elitär bin.
Dennoch finde ich es gut, wenn es zu einem Revisionsverfahren vor dem BGH kommt, damit mal höchstrichterlich geklärt wird: was ist im Zeitalter des Internet zulässig, was im Postkutschenzeitalter niemand zu beachten brauchte.

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