http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 24775.html
Eigentlich soweit nichts Neues, derartige Urteile gab es ja auch schon zuvor, interessant aber ist, dass es hier auch auf die Bearbeitungsgebühren für Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte bezogen wird, welche ja – bei Ryanair zumindest auf dem Papier – optional sind, aber ja dennoch für die Mehrheit der Kunden zu zahlen ist, da die von Ryanair präferierte Karte in der Regel nicht so weit verbreitet ist.