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Entschädigung bei Annullierungen

Verfasst: 22. Dezember 2008 19:22
von airnie
Anbei der Link zu einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Damit hört dann hoffentlich das ewige Rausreden aller möglichen und unmöglichen Fluggesellschaften auf!

http://curia.europa.eu/de/actu/communiq ... 0100de.pdf

In Kurzform: Defekte am Flugzeug sind in der Regel (außer bei Sabotage, Terrorismus und verdeckten Produktionsmängeln) keine außergewöhnlichen Umstände und entbinden die Fluggesellschaft nicht von der Entschädigungszahlung nach EU-Verordnung Nr. 261/2004.