Streik bei der BSAG - Meine Meinung

In diesem Forum kann über Themen des Nahverkehrs in Bremen und umzu diskutiert werden. Steigen Sie ein!
T Hancke
Moderator
Beiträge: 1349
Registriert: 5. August 2018 13:42

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von T Hancke » 3. Februar 2026 15:48

Bahnfrank hat geschrieben:
3. Februar 2026 11:50
Tw3120 hat geschrieben:
3. Februar 2026 08:35
Am Besten wäre für mich eine Art Notfahrplan, damit Fahrgäste ohne Auto trotzdem fahren könnten. Diese Fahrten, die dann auch bei einem Streik stattfinden müssten, könnte man im Fahrplan entsprechend kennzeichnen. Hier müsste eigentlich die Politik eingreifen, da die meisten ÖPNV-Betriebe in staatlicher / städtischer Hand sind. Momentan sehe ich da allerdings keine Möglichkeiten, da das Thema in der Politik gar keine Beachtung findet.
Ja, aber was soll die Politik auch machen? Klar könnte man die Aufrechterhaltung eines Notfahrplans verlangen. Aber man kann nicht sicherstellen, dass dieser Notfahrplan auch durchgeführt wird. Niemand kann gezwungen werden auf sein Streikrecht zu verzichten, das ist ein Menschenrecht, das ergibt sich sowohl aus dem Grundgesetz wie auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das einzige was vermutlich sinnvoll und umsetzbar wäre, ist die Verkehrsbetriebe zur anteiligen Erstattung der Fahrpreise, z. B. für Monatskarten, zu verpflichten. Allerdings hilft das jemandem, der am Streiktag zur Arbeit oder zum OP-Termin muss, auch nicht weiter...
Man könnte zwar niemanden zwingen, auf sein Streikrecht zu verzichten , es wäre aber möglich das "Gemeinwohl" stärker zu gewichten.
Es gilt : "Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn er verhältnismäßig ist. Das bedeutet, er muss zur Erreichung des Tarifziels geeignet und erforderlich sein, darf aber keine "exzessiven" Schäden am Gemeinwohl anrichten. "
<so muss z.B. beim Streik in Krankenhäusern die medizinische >Notfallversorgung gesichert sein.
Da es hierzu bislang keine regelnden Gesetze gibt, wird die Rechtmäßigkeit von Streiks im Einzelfall von Arbeitsgerichten entschieden.
Nach derzeitiger Rechtsprechung ist bei ÖPNV Streiks die Grenze zum Gemeinwohl durch eine Befristung auf 24 Std eingehalten.
Soweit die Rechtslage, es stände natürlich der Politik frei , entsprechende allgemeingültige Gestze zu erlassen.

Bahnfrank
Passagier
Beiträge: 34
Registriert: 23. August 2018 22:44

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von Bahnfrank » 3. Februar 2026 20:46

T Hancke hat geschrieben:
3. Februar 2026 15:48
Bahnfrank hat geschrieben:
3. Februar 2026 11:50
Tw3120 hat geschrieben:
3. Februar 2026 08:35
Am Besten wäre für mich eine Art Notfahrplan, damit Fahrgäste ohne Auto trotzdem fahren könnten. Diese Fahrten, die dann auch bei einem Streik stattfinden müssten, könnte man im Fahrplan entsprechend kennzeichnen. Hier müsste eigentlich die Politik eingreifen, da die meisten ÖPNV-Betriebe in staatlicher / städtischer Hand sind. Momentan sehe ich da allerdings keine Möglichkeiten, da das Thema in der Politik gar keine Beachtung findet.
Ja, aber was soll die Politik auch machen? Klar könnte man die Aufrechterhaltung eines Notfahrplans verlangen. Aber man kann nicht sicherstellen, dass dieser Notfahrplan auch durchgeführt wird. Niemand kann gezwungen werden auf sein Streikrecht zu verzichten, das ist ein Menschenrecht, das ergibt sich sowohl aus dem Grundgesetz wie auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das einzige was vermutlich sinnvoll und umsetzbar wäre, ist die Verkehrsbetriebe zur anteiligen Erstattung der Fahrpreise, z. B. für Monatskarten, zu verpflichten. Allerdings hilft das jemandem, der am Streiktag zur Arbeit oder zum OP-Termin muss, auch nicht weiter...
Man könnte zwar niemanden zwingen, auf sein Streikrecht zu verzichten , es wäre aber möglich das "Gemeinwohl" stärker zu gewichten.
Es gilt : "Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn er verhältnismäßig ist. Das bedeutet, er muss zur Erreichung des Tarifziels geeignet und erforderlich sein, darf aber keine "exzessiven" Schäden am Gemeinwohl anrichten. "
<so muss z.B. beim Streik in Krankenhäusern die medizinische >Notfallversorgung gesichert sein.
Da es hierzu bislang keine regelnden Gesetze gibt, wird die Rechtmäßigkeit von Streiks im Einzelfall von Arbeitsgerichten entschieden.
Nach derzeitiger Rechtsprechung ist bei ÖPNV Streiks die Grenze zum Gemeinwohl durch eine Befristung auf 24 Std eingehalten.
Soweit die Rechtslage, es stände natürlich der Politik frei , entsprechende allgemeingültige Gestze zu erlassen.
Ja, sicher. Aber damit ist die Grenze der Verhältnismäßigkeit ja bereits definiert: Eine vollständige Betriebseinstellung für 24 Std. ist verhältnismäßig. Beide Seiten verzichten auf einen erheblichen Teil ihrer Rechte. Die Fahrgäste akzeptieren für 24 Std. die Einschränkung ihres Rechts auf Freizügigkeit, die Arbeitnehmer verzichten auf einen erheblichen Teil ihres Streikrechts (was sie sonst theoretisch bis zur Einigung im Tarifstreit aufrechterhalten könnten). Das ist ein recht ausgewogener Kompromiss, der die Rechte aller Beteiligten soweit wie möglich wahrt. Ein Verpflichtendes Grundangebot im ÖPNV würde bedeuten, einem Teil der Beschäftigten ein Grundrecht (wenn auch nur für eine begrenzte Zeit) vollständig zu entziehen. Einem Teil der Bevölkerung ein Grundrecht vollständig zu entziehen ist eine drastische Maßnahme, die nur in absoluten Ausnahmefällen gerechtfertigt ist. Wie Wahrscheinlich ist es, dass eine solche Regelung vor dem Bundesarbeitsgericht oder dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat? Klar, bei Krankenhausmitarbeitern mag das gerechtfertigt sein, aber der Schutz von Leib und Leben ist alternativlos, die Einschränkung des ÖPNV für eine begrenzte Zeit nicht. Schließlich gibt es noch andere Verkehrsmittel, auch wenn es ggf. erhöhten Organisationsaufwand und höhere Kosten für die Betroffenen verursacht...

ChristophN
Flugkapitän
Beiträge: 282
Registriert: 12. August 2018 23:14

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von ChristophN » 3. Februar 2026 20:58

Ich verstehe nicht, warum man seitens der BSAG gleich völlig "kapituliert", indem man den gesamten Betrieb einstellt. Es haben ja sicherlich nicht alle Fahrer gestreikt, insbesondere vermutlich nicht alle Nicht-Gewerkschaftsmitglieder, denn die würden ja normalerweise dann auch weder Lohn noch Streikgeld erhalten. Mit diesen Kräften - lassen wir es 20 Prozent sein - hätte man ja wenigstens einen Notbetrieb aufrechterhalten können. Auch wenn man keinen extra Streikfahrplan stricken will, kann man ja wenigstens dann zufällig Kurse besetzen. Dann fährt zwar nur unregelmäßig was, aber besser als gar nichts wäre das ja schon. So aber schneidet sich die BSAG ins eigene Fleisch: Wenn ich als nichtstreikwilliger Arbeitnehmer morgens zur Arbeit komme, meine Arbeitskraft anbiete und der Arbeitgeber dann aber entscheidet, dass er mich nicht brauchen kann, weil er den Betrieb insgesamt einstellt, dann bekomme ich als Arbeitnehmer weiterhin Lohn, weil der Arbeitgeber im Annahmeverzug ist.

Praktisch leidet der Streik bei öffentlichen Verkehrsbetrieben ja an folgendem: Ein Streik soll eigentlich dem Arbeitgeber wehtun. Beispielsweise einem Autohersteller, weil dann die Bänder stillstehen und keine Produktion stattfindet. Hier ist es ja aber so, dass die BSAG sogar Geld spart: keine Kosten für Diesel, für Strom, für Personal usw. Hingegen ist die Einnahmenseinbuße überschaubar, da die meisten Kunden ja ohnehin Dauertickets haben. Die Leidtragenden des Streiks sind - anders als in der Industrie - die Endkunden, obwohl diese überhaupt keinen Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten haben.

Insofern wäre es schon eine Option, über einen verpflichtenden Notfahrplan nachzudenken. So etwas gibt es beispielsweise bei der Bahn in Italien.

internaut
Flugkapitän
Beiträge: 390
Registriert: 26. Juni 2007 18:09

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von internaut » 4. Februar 2026 08:10

Wenn das Thema Notfahrplan so oft thematisiert wird, müsste es doch eigentlich eine parlamentarische Anfrage zu dem Thema geben (und die interessante Antwort der Senatorin dazu)... Aber leider fahren die meisten Oppositionspolitiker im Parlament ja auf vier Rädern und die ärgern sich maximal über den zusätzlichen Verkehr.

Arne Schmidt
Flugkapitän
Beiträge: 760
Registriert: 12. August 2018 11:14
Wohnort: Weyhe

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von Arne Schmidt » 4. Februar 2026 13:00

@Christoph N: Grundsätzlich kann ich deine Idee mit dem Notfahrplan nachvollziehen, aber ehrlich - was hätte mir dieser als Fahrgast genützt, wenn er nicht publiziert wird und vielleicht nur jede vierte Bahn oder Bus gefahren wäre? Darauf hätte ich mich nicht verlassen mögen.

BRE
Moderator
Beiträge: 1155
Registriert: 23. Juni 2007 17:27
Wohnort: BRE/EDDW
Kontaktdaten:

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von BRE » 4. Februar 2026 14:19

Un so etwas zu planen, müsste man auch sicher wissen, wer am Streik teilnimmt und wer nicht. Und selbst bei Nichtteilnahme darf die BSAG als Arbeitgeber nicht wild im Dienstplan rumrühren - sofern der Fahrer nicht einverstanden ist.

M2204
Vielflieger
Beiträge: 50
Registriert: 8. November 2018 13:17

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von M2204 » 4. Februar 2026 15:15

Eine Option, die andernorts die Regel ist: Man setzt nicht zu 100% auf eigene Fahrer sondern hat eine Quote von 20-30% Subunternehmerleistung. So wurden z.B. in Oberhausen nach einem kommunizierten Streikfahrplan die wichtigsten Relationen (inkl. SEV für die eine Straßenbahn) verlässlich bedient.

Hat die BSAG ihre Subs in Huchting allein kreisen lassen? Auch diese Kapa hätte man umswitchen können. Möglichkeiten gibt es da. In Hamburg wurden im Tagesverlauf Hauptlinien wieder aufgenommen mit nicht streikendem Personal. Natürlich nicht planbar, aber für viele eine gute Alternative statt Komplettstillstand.

Dass ein ganztägiger "Warnstreik" unverhältnismäßig ist, ist für mich klar. Zumal komischerweise auch bundesweit angeblich keinerleit Kompromiss nach einem Verhandlungstag erkennbar gewesen sein soll. Das war eine Machtdemonstration und Mitgliedswerbung und somit nicht das letzte Mittel, um die Forderungen durchzusetzen.

P.S. Woher stammt die Info, dass 24 Std nach Rechtsprechung verhältnismäßig sind? Bezog sich das nur auf Warnstreiks? Sonst gab es ja deutlich längere Unterbrechungen ohne alternative Angebote.

T Hancke
Moderator
Beiträge: 1349
Registriert: 5. August 2018 13:42

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von T Hancke » 4. Februar 2026 17:08

M2204 hat geschrieben:
4. Februar 2026 15:15
Eine Option, die andernorts die Regel ist: Man setzt nicht zu 100% auf eigene Fahrer sondern hat eine Quote von 20-30% Subunternehmerleistung. So wurden z.B. in Oberhausen nach einem kommunizierten Streikfahrplan die wichtigsten Relationen (inkl. SEV für die eine Straßenbahn) verlässlich bedient.

Hat die BSAG ihre Subs in Huchting allein kreisen lassen? Auch diese Kapa hätte man umswitchen können. Möglichkeiten gibt es da. In Hamburg wurden im Tagesverlauf Hauptlinien wieder aufgenommen mit nicht streikendem Personal. Natürlich nicht planbar, aber für viele eine gute Alternative statt Komplettstillstand.

Dass ein ganztägiger "Warnstreik" unverhältnismäßig ist, ist für mich klar. Zumal komischerweise auch bundesweit angeblich keinerleit Kompromiss nach einem Verhandlungstag erkennbar gewesen sein soll. Das war eine Machtdemonstration und Mitgliedswerbung und somit nicht das letzte Mittel, um die Forderungen durchzusetzen.

P.S. Woher stammt die Info, dass 24 Std nach Rechtsprechung verhältnismäßig sind? Bezog sich das nur auf Warnstreiks? Sonst gab es ja deutlich längere Unterbrechungen ohne alternative Angebote.
Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Grundsatzentscheidungen festgestellt, dass rechtlich kein Unterschied zwischen einem „normalen“ Streik und einem Warnstreik besteht. Ein Warnstreik muss also nicht kürzer sein, nur weil er „Warnstreik“ heißt. Er ist ein legitimes Mittel, um während laufender Verhandlungen Druck auszuüben.

Weiterhin haben verschiedene Arbeitsgericht 24 stündige Ausstände im ÖPNV als verhältnismäßig eingestuft (AZ dazu hab ich jetzt nicht parat, kann man sicher finden.

T Hancke
Moderator
Beiträge: 1349
Registriert: 5. August 2018 13:42

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von T Hancke » 4. Februar 2026 17:15

Arne Schmidt hat geschrieben:
4. Februar 2026 13:00
@Christoph N: Grundsätzlich kann ich deine Idee mit dem Notfahrplan nachvollziehen, aber ehrlich - was hätte mir dieser als Fahrgast genützt, wenn er nicht publiziert wird und vielleicht nur jede vierte Bahn oder Bus gefahren wäre? Darauf hätte ich mich nicht verlassen mögen.
Ich hatte am Mo mal bei verschiedenen größeren VU nachgesehen, es haben etwa 50% den Verkehr komplett eingestellt, die andere Hälfte
hat Notverkehre angeboten, teilweise an Mittag, mi der Bergündung, wir müssen erst schauen ,wie viele Personale sich zum Dienst melden und Planen daraufhin unter Einbeziehung der Privatunternehmen einen Plan.
Und o Wunder , es gibt sogar VU, die diesen Plan dann auch (mit Echtzeiten) im Fahrplaner kommunizieren.
Vielleicht hängt das auch mit dem Organisationsgrad der Mitarbeitenden in den jeweiligen Betrieben zusammen.

T Hancke
Moderator
Beiträge: 1349
Registriert: 5. August 2018 13:42

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von T Hancke » 4. Februar 2026 17:45

Ein Grundsatzurteil dazu : Die BAG-Rechtsprechung (insbesondere 1 AZR 342/83) besagt, dass Warnstreiks kein "Streik light" sind, sondern vollwertige Arbeitskampfmittel. Ein 24-stündiger Streik im ÖPNV gilt daher fast immer als verhältnismäßig, solange er den Abschluss eines Tarifvertrags verfolgt und rechtzeitig angekündigt wurde.

Weiterhin: BAG, Beschluss vom 30.03.1982 – 1 AZR 265/80: Dieses Urteil klärt, dass der Arbeitgeber Notdienste nicht einseitig anordnen darf, sondern diese mit der Gewerkschaft vereinbart werden sollten.

Antworten