Man könnte zwar niemanden zwingen, auf sein Streikrecht zu verzichten , es wäre aber möglich das "Gemeinwohl" stärker zu gewichten.Bahnfrank hat geschrieben: ↑Gestern 11:50Ja, aber was soll die Politik auch machen? Klar könnte man die Aufrechterhaltung eines Notfahrplans verlangen. Aber man kann nicht sicherstellen, dass dieser Notfahrplan auch durchgeführt wird. Niemand kann gezwungen werden auf sein Streikrecht zu verzichten, das ist ein Menschenrecht, das ergibt sich sowohl aus dem Grundgesetz wie auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das einzige was vermutlich sinnvoll und umsetzbar wäre, ist die Verkehrsbetriebe zur anteiligen Erstattung der Fahrpreise, z. B. für Monatskarten, zu verpflichten. Allerdings hilft das jemandem, der am Streiktag zur Arbeit oder zum OP-Termin muss, auch nicht weiter...Tw3120 hat geschrieben: ↑Gestern 08:35Am Besten wäre für mich eine Art Notfahrplan, damit Fahrgäste ohne Auto trotzdem fahren könnten. Diese Fahrten, die dann auch bei einem Streik stattfinden müssten, könnte man im Fahrplan entsprechend kennzeichnen. Hier müsste eigentlich die Politik eingreifen, da die meisten ÖPNV-Betriebe in staatlicher / städtischer Hand sind. Momentan sehe ich da allerdings keine Möglichkeiten, da das Thema in der Politik gar keine Beachtung findet.
Es gilt : "Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn er verhältnismäßig ist. Das bedeutet, er muss zur Erreichung des Tarifziels geeignet und erforderlich sein, darf aber keine "exzessiven" Schäden am Gemeinwohl anrichten. "
<so muss z.B. beim Streik in Krankenhäusern die medizinische >Notfallversorgung gesichert sein.
Da es hierzu bislang keine regelnden Gesetze gibt, wird die Rechtmäßigkeit von Streiks im Einzelfall von Arbeitsgerichten entschieden.
Nach derzeitiger Rechtsprechung ist bei ÖPNV Streiks die Grenze zum Gemeinwohl durch eine Befristung auf 24 Std eingehalten.
Soweit die Rechtslage, es stände natürlich der Politik frei , entsprechende allgemeingültige Gestze zu erlassen.