Streik bei der BSAG - Meine Meinung

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T Hancke
Moderator
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Registriert: 5. August 2018 13:42

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von T Hancke » Gestern 15:48

Bahnfrank hat geschrieben:
Gestern 11:50
Tw3120 hat geschrieben:
Gestern 08:35
Am Besten wäre für mich eine Art Notfahrplan, damit Fahrgäste ohne Auto trotzdem fahren könnten. Diese Fahrten, die dann auch bei einem Streik stattfinden müssten, könnte man im Fahrplan entsprechend kennzeichnen. Hier müsste eigentlich die Politik eingreifen, da die meisten ÖPNV-Betriebe in staatlicher / städtischer Hand sind. Momentan sehe ich da allerdings keine Möglichkeiten, da das Thema in der Politik gar keine Beachtung findet.
Ja, aber was soll die Politik auch machen? Klar könnte man die Aufrechterhaltung eines Notfahrplans verlangen. Aber man kann nicht sicherstellen, dass dieser Notfahrplan auch durchgeführt wird. Niemand kann gezwungen werden auf sein Streikrecht zu verzichten, das ist ein Menschenrecht, das ergibt sich sowohl aus dem Grundgesetz wie auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das einzige was vermutlich sinnvoll und umsetzbar wäre, ist die Verkehrsbetriebe zur anteiligen Erstattung der Fahrpreise, z. B. für Monatskarten, zu verpflichten. Allerdings hilft das jemandem, der am Streiktag zur Arbeit oder zum OP-Termin muss, auch nicht weiter...
Man könnte zwar niemanden zwingen, auf sein Streikrecht zu verzichten , es wäre aber möglich das "Gemeinwohl" stärker zu gewichten.
Es gilt : "Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn er verhältnismäßig ist. Das bedeutet, er muss zur Erreichung des Tarifziels geeignet und erforderlich sein, darf aber keine "exzessiven" Schäden am Gemeinwohl anrichten. "
<so muss z.B. beim Streik in Krankenhäusern die medizinische >Notfallversorgung gesichert sein.
Da es hierzu bislang keine regelnden Gesetze gibt, wird die Rechtmäßigkeit von Streiks im Einzelfall von Arbeitsgerichten entschieden.
Nach derzeitiger Rechtsprechung ist bei ÖPNV Streiks die Grenze zum Gemeinwohl durch eine Befristung auf 24 Std eingehalten.
Soweit die Rechtslage, es stände natürlich der Politik frei , entsprechende allgemeingültige Gestze zu erlassen.

Bahnfrank
Passagier
Beiträge: 34
Registriert: 23. August 2018 22:44

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von Bahnfrank » Gestern 20:46

T Hancke hat geschrieben:
Gestern 15:48
Bahnfrank hat geschrieben:
Gestern 11:50
Tw3120 hat geschrieben:
Gestern 08:35
Am Besten wäre für mich eine Art Notfahrplan, damit Fahrgäste ohne Auto trotzdem fahren könnten. Diese Fahrten, die dann auch bei einem Streik stattfinden müssten, könnte man im Fahrplan entsprechend kennzeichnen. Hier müsste eigentlich die Politik eingreifen, da die meisten ÖPNV-Betriebe in staatlicher / städtischer Hand sind. Momentan sehe ich da allerdings keine Möglichkeiten, da das Thema in der Politik gar keine Beachtung findet.
Ja, aber was soll die Politik auch machen? Klar könnte man die Aufrechterhaltung eines Notfahrplans verlangen. Aber man kann nicht sicherstellen, dass dieser Notfahrplan auch durchgeführt wird. Niemand kann gezwungen werden auf sein Streikrecht zu verzichten, das ist ein Menschenrecht, das ergibt sich sowohl aus dem Grundgesetz wie auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das einzige was vermutlich sinnvoll und umsetzbar wäre, ist die Verkehrsbetriebe zur anteiligen Erstattung der Fahrpreise, z. B. für Monatskarten, zu verpflichten. Allerdings hilft das jemandem, der am Streiktag zur Arbeit oder zum OP-Termin muss, auch nicht weiter...
Man könnte zwar niemanden zwingen, auf sein Streikrecht zu verzichten , es wäre aber möglich das "Gemeinwohl" stärker zu gewichten.
Es gilt : "Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn er verhältnismäßig ist. Das bedeutet, er muss zur Erreichung des Tarifziels geeignet und erforderlich sein, darf aber keine "exzessiven" Schäden am Gemeinwohl anrichten. "
<so muss z.B. beim Streik in Krankenhäusern die medizinische >Notfallversorgung gesichert sein.
Da es hierzu bislang keine regelnden Gesetze gibt, wird die Rechtmäßigkeit von Streiks im Einzelfall von Arbeitsgerichten entschieden.
Nach derzeitiger Rechtsprechung ist bei ÖPNV Streiks die Grenze zum Gemeinwohl durch eine Befristung auf 24 Std eingehalten.
Soweit die Rechtslage, es stände natürlich der Politik frei , entsprechende allgemeingültige Gestze zu erlassen.
Ja, sicher. Aber damit ist die Grenze der Verhältnismäßigkeit ja bereits definiert: Eine vollständige Betriebseinstellung für 24 Std. ist verhältnismäßig. Beide Seiten verzichten auf einen erheblichen Teil ihrer Rechte. Die Fahrgäste akzeptieren für 24 Std. die Einschränkung ihres Rechts auf Freizügigkeit, die Arbeitnehmer verzichten auf einen erheblichen Teil ihres Streikrechts (was sie sonst theoretisch bis zur Einigung im Tarifstreit aufrechterhalten könnten). Das ist ein recht ausgewogener Kompromiss, der die Rechte aller Beteiligten soweit wie möglich wahrt. Ein Verpflichtendes Grundangebot im ÖPNV würde bedeuten, einem Teil der Beschäftigten ein Grundrecht (wenn auch nur für eine begrenzte Zeit) vollständig zu entziehen. Einem Teil der Bevölkerung ein Grundrecht vollständig zu entziehen ist eine drastische Maßnahme, die nur in absoluten Ausnahmefällen gerechtfertigt ist. Wie Wahrscheinlich ist es, dass eine solche Regelung vor dem Bundesarbeitsgericht oder dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat? Klar, bei Krankenhausmitarbeitern mag das gerechtfertigt sein, aber der Schutz von Leib und Leben ist alternativlos, die Einschränkung des ÖPNV für eine begrenzte Zeit nicht. Schließlich gibt es noch andere Verkehrsmittel, auch wenn es ggf. erhöhten Organisationsaufwand und höhere Kosten für die Betroffenen verursacht...

ChristophN
Flugkapitän
Beiträge: 282
Registriert: 12. August 2018 23:14

Re: Streik bei der BSAG - Meine Meinung

Ungelesener Beitrag von ChristophN » Gestern 20:58

Ich verstehe nicht, warum man seitens der BSAG gleich völlig "kapituliert", indem man den gesamten Betrieb einstellt. Es haben ja sicherlich nicht alle Fahrer gestreikt, insbesondere vermutlich nicht alle Nicht-Gewerkschaftsmitglieder, denn die würden ja normalerweise dann auch weder Lohn noch Streikgeld erhalten. Mit diesen Kräften - lassen wir es 20 Prozent sein - hätte man ja wenigstens einen Notbetrieb aufrechterhalten können. Auch wenn man keinen extra Streikfahrplan stricken will, kann man ja wenigstens dann zufällig Kurse besetzen. Dann fährt zwar nur unregelmäßig was, aber besser als gar nichts wäre das ja schon. So aber schneidet sich die BSAG ins eigene Fleisch: Wenn ich als nichtstreikwilliger Arbeitnehmer morgens zur Arbeit komme, meine Arbeitskraft anbiete und der Arbeitgeber dann aber entscheidet, dass er mich nicht brauchen kann, weil er den Betrieb insgesamt einstellt, dann bekomme ich als Arbeitnehmer weiterhin Lohn, weil der Arbeitgeber im Annahmeverzug ist.

Praktisch leidet der Streik bei öffentlichen Verkehrsbetrieben ja an folgendem: Ein Streik soll eigentlich dem Arbeitgeber wehtun. Beispielsweise einem Autohersteller, weil dann die Bänder stillstehen und keine Produktion stattfindet. Hier ist es ja aber so, dass die BSAG sogar Geld spart: keine Kosten für Diesel, für Strom, für Personal usw. Hingegen ist die Einnahmenseinbuße überschaubar, da die meisten Kunden ja ohnehin Dauertickets haben. Die Leidtragenden des Streiks sind - anders als in der Industrie - die Endkunden, obwohl diese überhaupt keinen Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten haben.

Insofern wäre es schon eine Option, über einen verpflichtenden Notfahrplan nachzudenken. So etwas gibt es beispielsweise bei der Bahn in Italien.

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